Allgemeine Geschäftsbedingungen
Göltz Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt)
Stand: 31.08.2026
1.Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen der Göltz Gruppe (nachfolgend „Anbieter“) und ihren Vertragspartnern (nachfolgend „Kunde“) über Softwareüberlassung, Domaindienstleistungen, virtuelle Server, Beratungsleistungen, Dienstleistungen im Zusammenhang mit IP-Adressen sowie individuelle Softwareentwicklung.
Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt. Für einzelne Leistungen können ergänzende Leistungsbeschreibungen gelten; diese gehen diesen AGB im Konfliktfall vor.
2.Vertragsschluss
Darstellungen von Leistungen auf dieser Website sind unverbindlich und stellen kein bindendes Angebot dar. Ein Vertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande, regelmäßig durch schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung des Anbieters oder durch Beginn der Leistungserbringung.
3.Leistungen
Der Umfang der geschuldeten Leistung ergibt sich aus dem Vertrag, der jeweiligen Leistungsbeschreibung und einem etwaigen Pflichtenheft. Der Anbieter erbringt Leistungen nach dem jeweils aktuellen Stand der Technik und kann sie durch fachkundige Dritte erbringen lassen.
Beratungsleistungen werden als Dienstleistung erbracht. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist.
4.Softwareüberlassung und Nutzungsrechte
Für Standardsoftware des Anbieters, insbesondere die Produkte der Reihe Ceryon, räumt der Anbieter dem Kunden für die Dauer des jeweiligen Vertrags ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung im vereinbarten Umfang ein. Der vereinbarte Umfang bestimmt sich insbesondere nach Anzahl der Nutzer, Installationen und Einsatzzweck.
Ohne gesonderte Vereinbarung ist der Kunde nicht berechtigt, die Software zu vervielfältigen, zu vermieten, Unterlizenzen zu erteilen oder Dritten zugänglich zu machen. Zwingende gesetzliche Befugnisse, insbesondere nach §§ 69 d und 69 e Urheberrechtsgesetz, bleiben unberührt.
5.Verfügbarkeit
Soweit der Anbieter Leistungen bereitstellt, die auf laufendem Betrieb beruhen, insbesondere virtuelle Server, richtet sich die geschuldete Verfügbarkeit nach der jeweiligen Leistungsbeschreibung. Ohne gesonderte Vereinbarung schuldet der Anbieter keine bestimmte Verfügbarkeitsquote.
Zeiten geplanter Wartung sowie Zeiten, in denen Systeme aufgrund von Umständen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters nicht erreichbar sind, gelten nicht als Ausfallzeiten. Geplante Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit vorab angekündigt.
6.Domains
Bei der Registrierung und Verwaltung von Domains wird der Anbieter als Vermittler gegenüber der jeweils zuständigen Vergabestelle tätig. Der Anbieter hat auf die Vergabe keinen Einfluss und schuldet keinen Registrierungserfolg.
Es gelten zusätzlich die Vergaberichtlinien und Bedingungen der jeweiligen Vergabestelle. Der Kunde sichert zu, dass die von ihm gewünschte Domain keine Rechte Dritter verletzt, und stellt den Anbieter insoweit von Ansprüchen Dritter frei, soweit der Kunde die Rechtsverletzung zu vertreten hat.
7.Virtuelle Server und Hosting
Der Kunde ist für die von ihm auf bereitgestellten Systemen betriebenen Inhalte, Anwendungen und Daten verantwortlich. Er sichert zu, keine rechtswidrigen Inhalte zu speichern oder zu verbreiten und die Systeme nicht in einer Weise zu nutzen, die den Betrieb der Infrastruktur oder Dritte beeinträchtigt.
Der Anbieter ist berechtigt, bei erheblichen Beeinträchtigungen des Netzbetriebs oder bei begründetem Verdacht auf rechtswidrige Nutzung betroffene Dienste vorübergehend einzuschränken. Der Kunde wird hierüber unverzüglich informiert.
8.Dienstleistungen im Zusammenhang mit IP-Adressen
Für Leistungen im Zusammenhang mit IP-Adressen gelten ergänzend die Richtlinien der zuständigen Registrierungsstelle. Rechte an IP-Adressen werden nur im Rahmen dieser Richtlinien und nur für die Dauer des Vertrags eingeräumt; ein Eigentumserwerb an Adressraum findet nicht statt.
9.Auftragsentwicklung und Abnahme
Bei individueller Softwareentwicklung richtet sich der Leistungsumfang nach der vereinbarten Spezifikation. Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen einer Vereinbarung in Textform; der Anbieter weist dabei auf Auswirkungen auf Termine und Vergütung hin.
Erbrachte Werkleistungen werden dem Kunden zur Abnahme angeboten. Der Kunde prüft die Leistung innerhalb einer angemessenen Frist und erklärt die Abnahme, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Abnahmeverweigerung; sie werden im Rahmen der Mängelbeseitigung behoben.
An individuell erstellter Software räumt der Anbieter dem Kunden die im Vertrag vereinbarten Nutzungsrechte ein. Ohne abweichende Vereinbarung erhält der Kunde ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vertraglich vorgesehenen Zweck. An allgemeinen Bausteinen, Bibliotheken und Verfahren, die der Anbieter unabhängig vom Auftrag entwickelt hat, verbleiben die Rechte beim Anbieter.
10.Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt die für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge, Daten und Ansprechpartner rechtzeitig und in geeigneter Form bereit. Er benennt eine für das Vorhaben entscheidungsbefugte Person.
Der Kunde ist für die Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich, soweit die Datensicherung nicht ausdrücklich zum vereinbarten Leistungsumfang gehört. Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff Dritter zu schützen.
Verzögerungen, die auf unterbliebene oder verspätete Mitwirkung zurückgehen, hat der Anbieter nicht zu vertreten. Vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend.
11.Vergütung und Zahlung
Es gelten die vertraglich vereinbarten Preise. Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 30 Tagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Wiederkehrende Leistungen werden im vereinbarten Abrechnungszeitraum im Voraus berechnet. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.
12.Laufzeit und Kündigung
Laufzeit und Kündigungsfristen ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen der Textform.
Nach Vertragsende unterstützt der Anbieter den Kunden in angemessenem Umfang bei der Herausgabe seiner Daten. Der Aufwand hierfür kann gesondert vergütet werden, sofern er über einen einfachen Export hinausgeht.
13.Mängelansprüche
Für Mängel gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist. Der Kunde zeigt Mängel nachvollziehbar und unter Angabe der Umstände an, unter denen sie auftreten.
14.Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistig verschwiegenen Mängeln, im Umfang einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Eine weitergehende Haftung besteht nicht. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
15.Datenschutz
Beide Parteien beachten die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Soweit der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten auf dieser Website finden sich in der Datenschutzerklärung.
16.Vertraulichkeit
Die Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten, nicht offenkundigen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie ausschließlich für Zwecke des Vertrags. Diese Pflicht besteht über das Vertragsende hinaus fort.
17.Leistungen Dritter
Soweit zur Erbringung der Leistung Produkte oder Dienste Dritter erforderlich sind, gelten ergänzend deren Bedingungen. Der Anbieter weist den Kunden auf solche Bedingungen hin, soweit sie für den Kunden von Bedeutung sind.
18.Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Landau in der Pfalz.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
